Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineangebote

A. Sprachlicher Hinweis

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

B. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Sportpark Quickborn GmbH und Verbrauchern (im Folgenden als Nutzer bezeichnet), die im Rahmen eines Vertragsabschlusses geschlossen werden.

Verbraucher ist in diesem Sinne jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (gesetzliche Definition laut § 13 BGB).

C. Vertragspartner

Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag des Nutzers mit folgender Gesellschaft zustande:

Sportpark Quickborn GmbH, Robert-Bosch-Str. 4-8, 25451 Quickborn Geschäftsführer: Sven Hommel Handelsregisternummer: HRB 4903 Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Telefon: 04106 - 76750 E-Mail: info@sportpark-quickborn.de

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz der Gesellschaft lautet: DE168266826

Der Mitgliedschaftsvertrag unterliegt den rechtlichen Bedingungen eines Mietvertrags.

D. Leistungen im Rahmen des Vertrages Der Nutzer ist zum Besuch der Sportpark Quickborn GmbH, Robert-Bosch-Str. 4-8, 25451 Quickborn, und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten berechtigt. Die Sportpark Quickborn GmbH erbringt die nachstehend angeführten Leistungen:

  • Nutzungsmöglichkeit der Krafttrainingsgeräte
  • Nutzungsmöglichkeit der Herzkreislaufgeräte
  • Nutzungsmöglichkeit des Freihanteltrainingsbereichs
  • Nutzung der Umkleide und sanitären Einrichtungen (Nutzung der Duschen 3 Minuten pro Besuchstag)
  • Nutzung des Parkplatzes während der Anwesenheiten im Studio Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Für minderjährige Nutzer (unter 18 Jahren) zeichnet der/die Erziehungsberechtigte, der/die zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.

E. Zusätzliche Leistungen

Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichnete und gesondert buchbare Angebote, wie

  • **Getränke Add On** – berechtigt den Nutzer zum Verzehr von Wasser und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Folgeentnahme ist erst nach 15 Minuten möglich. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe der Getränke an Dritte ist vom Abo Getränke Add on nicht erfasst.
  • **Getränke & Kaffee Add On** – berechtigt den Nutzer zum Verzehr von 1 Kaffeespezialität täglich, für jedes weitere Heißgetränk wird ein Rabatt gewährt. Eine Weitergabe an Dritte ist vom Abo Getränke & Kaffee Add on nicht erfasst.
  • **Best Price Add On** – berechtigt den Nutzer zu Bestprice im Snackautomaten (bis 20% Rabatt) und zu Vergünstigungen im Webshop.
  • **Shake Add On** – berechtigt den Nutzer zum Verzehr von einem Eiweißshake pro Tag aus dem dazu eingerichteten Eiweißshake-Automaten. Jede weitere Shakeentnehme pro Tag wird mit einem Rabatt berechnet. Eine Weitergabe von Eiweißshakes an Dritte ist vom MY Shake-Abo nicht erfasst.
  • **Kurs Add On** – berechtigt den Nutzer zur Teilnahme an allen Kursen (außer CrossX-Kursen).
  • **Skillcourt Add On** – berechtigt den Nutzer zur täglichen Nutzung des Skillcourts. Für die Nutzung wird nach der Testphase eine Einweisungsgebühr gem. Preisliste fällig.
  • **Sauna Add On** – berechtigt den Nutzer zur Nutzung des Saunenbereichs.
  • **Premium Training Add On** – berechtigt den Nutzer zur Nutzung des von der Sportpark Quickborn GmbH bereitgestellten Milon- und five-Geräte. Für die Nutzung wird nach der Testphase eine Einweisungsgebühr gem. Preisliste fällig.
  • **Kinderhort Add On **– berechtigt den Nutzer, sein Kind/seine Kinder während der Öffnungszeiten des Kinderhorts von dem Bereuungspersonal betreuen zu lassen.
  • **CrossX Add On** – berechtigt den Nutzer zur Teilnahme an CrossX-Kursen und zur Nutzung des CrossX-Bereichs.
  • **Solarium Add On**-berechtigt den Nutzer einmal wöchentlich bis zu 25 Minuten die Solarien kostenfrei zu nutzen. Jede weitere Nutzung in derselben Woche bei maximaler Beonnungszei bis zu 25 Minuten fällig wird mit einem ermäßigten Preis berechnet.

    Die gültigen Preise (und Leistungsbeschreibungen, falls oben gestrichen) sind dem ADDon-Terminal zu entnehmen und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

    Einzelleistungen:

  • Tageskarten
  • Wochenkarte
  • Trainertermin Einzeltermin
  • Körperanalysetermin (Tanita, Holoscan, Blutdruck)

F Dauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des darauffolgenden Monats gekündigt werden werden.

Wird eine kostenlose Testphase vereinbart, beginnt das Vertragsverhältnis am Tag nach Ende der Testphase.

Den Vertragspartnern steht es frei, das Vertragsverhältnis inklusive ADD-ONs während der einmaligen, kostenlosen Testphase ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ab diesem Tag können Leistungen nicht mehr beansprucht werden. Bereits bezahlte Gebühren und Beiträge werden dem Nutzer umgehend rückerstattet. Die kostenlose Testzeit kann, egal ob bei Anmeldung bei der Sportpark Quickborn GmbH oder bei online Anmeldung pro Person ausnahmslos nur einmal genutzt werden. Die erste Beitragsbuchung beginnt nach der kostenlosen Testphase.

ADD-Ons werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sind mit einer Frist von einem Monat zum darauffolgenden Monats kündbar. ADD-ONs werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für die entsprechende Dauer ebenfalls pausiert.

G. Beiträge und Umsatzsteuer

Sämtliche Entgelte, die für die unterschiedlichen Angebote berechnet werden, werden während des Bestellprozesses angezeigt. Sämtliche Beträge beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten: Eine Einmalzahlung für das „Startpaket“: Dieses beinhaltet die Membercard und den Welcome-Termin (inklusive der Erklärung der Studioabläufe) und wird mittels SEPA-Lastschrift abgebucht. Die Einmalzahlung des „Startpaket“ wird im Falle eines Rücktritts bzw. Stornos der Mitgliedschaft, innerhalb der Testphase, auf das Bankkonto des Nutzers rückerstattet.

Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig (erst nach einer etwaigen kostenlosen Testphase), in den Folgemonaten zum Ersten eines jeden Monats (s. Vereinbarung Mitgliedschaft). Das erste Trainingsmonat wird anteilig berechnet. Die jährliche Verwaltungsgebühr ist erstmals zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig, in der Folge jeweils nach einem Jahr Vertragslaufzeit. Die jährliche Verwaltungsgebühr dient der Zurverfügungstellung der digitalen Mitgliederverwaltungs- und Mitgliedermanagement-plattformen, welche der Nutzer zur Verwaltung seiner Mitgliedschaft nutzt (Studioapp, Mitgliederbereich auf www.sportpark-quickborn.de, Add-On Terminal im Club).

Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedsbeitrages, im Zuge des gewählten SEPA-Lastschriftverfahrens, werden die von Seiten der Bank des Nutzers als auch jene der Sportpark Quickborn GmbH verlangten Rückläuferspesen an den Nutzer weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Der Nutzer hat im Falle des Zahlungsverzuges eine Mahngebühr zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die vom Nutzer verschuldeten, hierfür anfallenden Kosten, sind vom Nutzer zu tragen.

Ergänzende Regelung für Onlineverträge bei Rücktritt durch Widerruf: Wenn der Nutzer eine Leistung während der Rücktrittsfrist in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts in den Sportpark Quickborn, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten doppelten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist die bei erstmaliger Anmeldung einmalige kostenlose Testphase.

H. Zustandekommen eines Vertrages

Mit dem vollständigen Durchlaufen der unter den nachfolgenden beiden Punkten beschriebenen Vertragsabschlussprozeduren, nimmt der Nutzer die von der Sportpark Quickborn GmbH gemachten Vertragsabschlussangebote an, sodass mit vollständigem Durchlaufen der jeweils beschriebenen Prozedur der Vertragsabschluss zu Stande kommt.

Die Vertragsabschlussprozedur

a. Es wird ein Auswahlfeld „Mitglied werden“ angezeigt. Durch Anklicken der Schaltfläche „Weiter“ wird die Vertragsabschlussprozedur begonnen.

b. Es wird eine Übersicht „Dein Flex-Abo enthält:“ angezeigt, in welcher die grundlegenden Vertragsinhalte stichpunktartig angezeigt werden.

c. Anklicken der Schaltfläche „weiter“.

d. Im Anschluss muss die E-Mail-Adresse ausgefüllt werden.

e. Anklicken des Feldes „weiter“.

f. Danach müssen sämtliche Datenfelder mit den erforderlichen Daten ausgefüllt werden.

g. Anklicken des Feldes „weiter“.

h. In Folge müssen die Zugangsdaten für den Online-Account, welcher zur Eigenverwaltung der Mitgliedschaft notwendig ist, festgelegt werden.

i. Anklicken des Feldes „weiter“.

j. Danach müssen sämtliche Datenfelder für das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden. Von der angegebenen Kontonummer werden nach Fälligkeit sämtliche Beiträge abgebucht.

k. Anklicken des Feldes „weiter“.

f. Die folgende Seite enthält die AGBs sowie die Datenschutzbedingungen, welche durch Anklicken des Kontrollfeldes bestätigt und akzeptiert werden müssen.

g. In weiterer Folge erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Auswahl sowie die von Ihnen angegebenen Daten und sämtliche Kosten zum Vertrag.

h. Durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird die Mitgliedschaft verbindlich abgeschlossen. In weiterer Folge wird an die bekanntgegebene E-Mailadresse eine E-Mail mit dem Vertrag sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen versendet.

i. Die Sportpark Quickborn GmbH nutzt ein Double-Opt-in Verfahren zur Kontrolle der angegeben E-Mailadresse. Durch Anklicken der Schaltfläche „Antrag aktivieren“ in der E-Mail, werden die persönlichen Daten nochmals bestätigt.

j. Im Mitgliederbereich können die angegeben Daten überprüft und gegebenenfalls auch geändert werden.

k. Nach Bestätigung der Datenangabe wird der Vertragstext erneut als PDF-Datei übermittelt. Im gewählten Studio wird der Vertragstext ebenfalls gespeichert, sodass er jederzeit ergänzend angefordert werden kann.

Die Vertragsabschlussprozedur für ADD-ONs auf der Homepage gestaltet sich wie folgt:

a. Auswahl der oder des gewünschten Vertragsangebotes durch Anklicken des betreffenden Auswahlfeldes „ADD-ON buchen“.

b. In der anschließenden Übersichtsseite werden die Bedingungen sowie eine Produktbeschreibung angezeigt.

c. Der Vertrag kommt mit dem Klick auf das Feld „Kostenpflichtig bestellen“ zustande und Sie erhalten im Anschluss die entsprechende Bestätigung sowie die Vertragsbedingungen auf die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse.

I. Nutzeradministration und Veränderungen persönlicher Daten

Die Nutzeradministration ist an die externe Dienstleisterin Hectors Welt GmbH, Abteilung Z-M-V, ausgelagert. Änderungen des Namens, der Adresse oder der Bankverbindung hat der Nutzer der Sportpark Quickborn GmbH unverzüglich mitzuteilen oder im Mitgliederbereich selbstständig zu ändern.

J. Stilllegung

Weist der Nutzer mit fachärztlicher Bestätigung nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. mindestens 12 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung bis zu maximal 6 Monate beitragsfrei stillgelegt werden. Die o.g. ärztliche Bestätigung ist unmittelbar beizubringen.

Stilllegungen sind maximal bis zum Ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich.

K. Aufklärung

Der Nutzer versichert, gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu absolvieren. Der Nutzer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter der Sportpark Quickborn GmbH weder einschätzen noch überprüfen können, ob der Nutzer medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Nutzer wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals stets Folge zu leisten.

Der Nutzer wurde von der Sportpark Quickborn GmbH darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und der Nutzer eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Der Nutzer kann ein zusätzliches Einweisungstraining oder eine Trainingsbetreuung als Zusatzleistung kostenpflichtig hinzubuchen.

L. Haftungsausschluss

Die Sportpark Quickborn GmbH haftet für Schäden an von Nutzern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die der Sportpark Quickborn zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden der Sportpark Quickborn GmbH unverzüglich anzuzeigen.

Eine Haftung für die Verwendung der Sportgeräte kommt nicht in Betracht. Der Nutzer wurde auf die Betreuungsmöglichkeiten hingewiesen.

Die zur Verfügung gestellten Umkleideschränke dürfen ausschließlich während der Trainingszeit im Sportpark Quickborn verwendet werden. Darüber hinaus verwendete Schränke werden vom Clubpersonal geöffnet. Am Ende des Tages werden alle noch versperrten Schränke vom Clubpersonal geöffnet.

Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in den Club mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen im Club nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder zu versperren. Es wird für abhandengekommene oder beschädigte Sachen, (Geldbeträge, Wertgegenstände, etc.) die nicht ordnungsgemäß in den versperrt wurden, nicht gehaftet.

M. Hausordnung

Der Nutzer verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist im Studio offen schriftlich verlautbart.

N. Zutritt zum Studio

Der Zutritt zum Studio ist nur während der kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit der Membercard oder einem sonstigen zur Verfügung gestellten Zutrittsmedium möglich. Bei Verlust der Membercard oder sonstigen Zutrittsmedium, muss dieser auf Kosten des Nutzers ersetzt werden. Dafür ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

Der Zutritt mit oder von Kindern unter 16 Jahren ist in den Studiobereich der Sportpark Quickborn GmbH ausnahmslos verboten. Ausgenommen hiervon sind die geschlossenen Kinderkurse mit KTrainerbetreuung und die Nutzung des Kinderhorts.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Club anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung ist daher nur nach Terminierung möglich.

Alkoholisierte Personen sowie Nutzer, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Club verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiver Stoffe etc.

O. Datenschutz

Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Nutzer akzeptiert die beiliegende Datenschutzbestimmung. Diese hängt weiters in jedem Club aus und befindet sich auf der Homepage unter www.sportpark-quickborn.de.

P. Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten

Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im Sportpark Quickborn (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit der Sportpark Quickborn GmbH ist untersagt.

Q Betriebsunterbrechung

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Clubs sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

R. Vorzeitige Vertragsauflösung

Die Sportpark Quickborn GmbH kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen
  • Begehung einer strafbaren Handlung durch den Nutzer im Studio
  • Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio
  • Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung
  • unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals
  • Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt N
  • selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt P
  • Weitergabe der Clubkarte; die Weitergabe der Clubkarte an Dritte wird mit einer Strafe von 360,- Euro belegt und hat den sofortigen Ausschluss aus der Sportpark Quickborn GmbH Prime zur Folge.
  • Verhinderung von über 6 Monaten gemäß Punkt J

S. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung / Musterformular

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können

Widerrufsbelehrung/ Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Sportpark Quickborn GmbH, Robert-Bosch-Str. 4-8, 25451 Quickborn, E-Mail Info@sportpark-quickborn.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

2. Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: per Post: Sportpark Quickborn GmbH, Robert-Bosch-Str. 4-8, 25451 Quickborn, per E-Mail service@sportpark-quickborn.de.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag zur Nutzung der folgenden Leistungen ______________________________

Vertrag geschlossen am (*) ____________________________________________

Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)__________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)__________________

Datum__________________ (*) Unzutreffendes streichen.

T. Sonstiges

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Gerichtsstand des Studios für Klagen gegen das Studio ist Pinneberg.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

U. Kundendienst

Unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen können Sie jederzeit per E-Mail an service@sportpark-quickborn.de erreichen.

V. Streitschlichtung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.